041: Steuerliche Behandlung der Rechtsanwaltsspesen bei Streitverfahren
Steuerliche Behandlung der Rechtsanwaltsspesen bei Streitverfahren
Als allgemeine Regel gilt, dass der Rechtsanwalt die Rechnung immer auf den Namen des eigenen Auftraggebers ausstellen muss, auch wenn die Gegenpartei zur Zahlung der Rechnung verurteilt wurde oder die Zahlung durch die Versicherungsanstalt erfolgt.
Betrifft:
An alle betroffenen Kunden