029: EAS-Meldung: Mitteilung von eventuellen Änderungen: 31. März 2023
EAS-Meldung: Mitteilung von eventuellen Änderungen: 31. März 2023
Nicht gewerbliche Vereine und Verbände müssen, mit wenigen Ausnahmen, dem Steueramt bestimmte Daten mitteilen, damit dieses die Voraussetzungen für die vorgesehenen Steuererleichterungen prüfen und einen eventuellen Missbrauch der beanspruchten Steuererleichterungen ahnden kann.
Betrifft:
An alle betroffenen Vereine und Verbände