014: Die 'Fringe benefit' der Betriebsfahrzeuge für 2023
Die „Fringe benefit” der Betriebsfahrzeuge für 2023
Bekanntlich gelten ab 1. Juli 2020 die neuen Bestimmungen zur Besteuerung des „geldwerten Vorteils“ (fringe benefit) der dem Mitarbeiter auch für die private Nutzung (also privat und betrieblich) zugewiesenen neu angemeldeten („immatrikulierten“) Firmen-PKW's. Die neuen Bestimmungen wurden eingeführt, um Fahrzeuge mit geringer Umweltbelastung zu fördern.
Betrifft:
An alle Kunden