008: Neue Bargeldschwelle und die Schwellen für andere Operationen
Neue Bargeldschwelle und die Schwellen für andere Operationen
1 Neue Bargeldschwelle von 5.000 Euro
Ab dem 1.1.2023 wurde der Höchstbetrag für die allgemeine Bargeldschwelle auf 4.999,99 <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Euro (1.999,99 Euro bis 31.12.2022) angehoben. Dies bedeutet, dass die Übertragung von <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Bargeld zwischen verschiedenen natürlichen oder juristischen Personen aus irgendeinem <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Grund verboten ist, wenn der übertragene Wert insgesamt den Schwellenwert von 5.000 € erreicht <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">oder überschreitet.
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