002: Mitteilung zur Ausübung des aktiven Steuerbeistandes
Mitteilung zur Ausübung des aktiven Steuerbeistandes
Arbeitnehmer und Gleichgestellte können unter bestimmten Voraussetzungen die Steuererklärung Vordruck 730 einreichen.
Diese kann bei:
– einer Steuerbeistandsstelle,
– beim eigenen Arbeitgeber (aktiver Steuerbeistand) oder
– bei einem Freiberufler (Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Arbeitsberater) eingereicht werden.
Betrifft:
An alle Arbeitgeber