071: Telematische Übermittlung der Daten dem
Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“ (STS) – Termin 30.09.2022 für das I Semester 2022 (ab 2023 monatlich)
Die Gesundheitskarte, die auch die von der Agentur der Einnahmen erlassene Steuernummer enthält, wird jedes Mal verwendet, wenn der Bürger zum Arzt geht, ein Medikament in einer Apotheke kauft, eine Untersuchung in einem Testlabor bucht, einen Facharztbesuch in einem Krankenhaus oder beim Sanitätsbetrieb in Anspruch nimmt oder wenn er eine Kurbehandlung
in Anspruch nimmt, und auf jeden Fall jedes Mal, wenn er seine Steuernummer bescheinigen muss.
Bekanntlich1 müssen bestimmte Einrichtungen und Ärzte, die gesundheitliche und tierärztliche Leistungen erbringen, d.h. zugelassene Gesundheitseinrichtungen und im Berufsverzeichnis eingetragene Ärzte (Chirurgen) und Zahnärzte, die Eckdaten der im Vorjahr gegenüber dem Steuerpflichtigen und seinen zu Lasten lebenden Familienangehörigen
erbrachten Leistungen dem “System der Gesundheitskarte” (italienisch “Sistema Tessera Sanitaria” - STS) übermitteln.
Betrifft:
An alle interessierten Kunden