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044: MwSt-Quartalsmeldung - Versand 1. Trimester 2022- Frist: 31.05.2022

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 09 May 2022

MwSt-Quartalsmeldung - Versand 1. Trimester 2022- Frist: 31.05.2022

Die Daten der monatlichen bzw. vierteljährlichen (trimestralen) MwSt. - Abrechnungen <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">müssen der Agentur der Einnahmen periodisch übermittelt werden.
Der Vordruck der Meldung und die entsprechenden Anleitungen, sind auf der Internet-Seite <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">der Agentur der Einnahmen veröffentlicht.
Für unsere Mandanten, für welche wir die Buchhaltung führen, werden wir automatisch diese <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Meldungen erstellen und der Agentur der Einnahmen elektronisch übermitteln.
Die ordentliche Frist für die Meldung des ersten Trimesters 2022 bzw. der Monate Januar/ <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Februar/März ist der 31.05.2022.
Kunden, die ihre Buchhaltung selbst führen und uns mit der Erstellung bzw. mit dem elektronischen <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Versand der MwSt. - Quartalsmeldung beauftragen, bitten wir, uns die Unterlagen für <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">den Versand der Meldung für den genannten Zeitraum mindestens 15 Tage vor der Fälligkeit,
also innerhalb möglichst 13.05.2022, zu übermitteln.

Betrifft:
An alle Kunden mit einer MwSt.-Nummer

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