041: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen I. Trim. 2022 - Termin für Einzahlung: 31.05.2022 (für Änderung der Daten: 30.4.2022)
Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen I. Trim. 2022 - Termin für Einzahlung: 31.05.2022 (für Änderung der Daten: 30.4.2022
Bekanntlich gelten für die Zahlung der Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen bestimmte Zahlungstermine.
Die Bestimmungen sehen vor, dass auf dem Portal der Agentur der Einnahmen:
die Stempelsteuer direkt über das Bankkonto des MwSt.-Subjekts eingezogen wird
oder auch die Zahlung3 über den Vordruck F24 vorgenommen wird. Der Einzahlungsschein F24 wird von der Agentur der Einnahmen vorab ausgestellt.
Die geschuldete Stempelsteuer wird über die einzelnen elektronischen Rechnungen erfasst, nachdem darin im eigenen Feld jeweils der Betrag der geschuldeten Stempelsteuer anzugeben ist.
Betrifft:
An alle MwSt.-Subjekte