032: Neue Pflicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die von in Italien ansässigen Personen genutzt werden: obligatorische Eintragung in ein spezielles öffentliches Verzeichnis (REVE)
Neue Pflicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die von in Italien ansässigen Personen genutzt werden: obligatorische Eintragung in ein spezielles öffentliches Verzeichnis (REVE)
Mit diesem Rundschreiben informieren wir, auch aufgrund der mehreren Anfragen, dass aufgrund verschiedener Änderungen in der Straßenverkehrsordnung kürzlich die Pflicht in Kraft
getreten ist, im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die auf nationalem Gebiet verkehren, in das neue „öffentliche Verzeichnis für ausländische Fahrzeuge“ (REVE) einzutragen.
Betrifft:
An alle interessierten Kunden