030: Meldung der Auslandsumsätze 1. Quartal 2022: Termin 2.05.2022
Meldung der Auslandsumsätze 1. Quartal 2022: Termin 2.05.2022
Bekanntlich sind MwSt.- Subjekte (Unternehmen und Freiberufler), die in Italien ansässig <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">sind, mit wenigen Ausnahmen, verpflichtet, die Daten zu Warenlieferungen und Dienstleistungen <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">mit Nichtansässigen elektronisch an die Agentur der Einnahmen zu übermitteln.
Dies hat bis zum Ende des auf das Bezugsquartal folgenden Monats zu erfolgen.
Die elektronische Übermittlung der Auslandsumsätze hat quartalsweise zu erfolgen. Die <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">nächste Frist für Januar, Februar, März 2022 ist daher der 2.05.2022 (nachdem der 30.4 auf <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">einen Samstag fällt).
Betrifft:
An alle unsere Kunden mit MwSt.-Nummer