021: Kinderhorte: elektronische Meldung für 2021 - 16.03.2022
Kinderhorte: elektronische Meldung für 2021- 16.03.2022
Bekanntlich können die Ausgaben für den Besuch von Kinderhorten bis maximal 632,00 Euro <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">pro Kind von der Einkommenssteuer im Ausmaß von 19% abgezogen werden.
Damit die Agentur der Einnahmen bestimmten Steuerpflichtigen die vorab ausgefüllte Steuererklärung <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">elektronisch zur Verfügung stellen kann, müssen nun auch diese Ausgaben <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">übermittelt werden.
Betrifft:
An alle betroffenen Kunden