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021: Kinderhorte: elektronische Meldung für 2021 - 16.03.2022

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 08 Feb 2022

Kinderhorte: elektronische Meldung für 2021- 16.03.2022

Bekanntlich können die Ausgaben für den Besuch von Kinderhorten bis maximal 632,00 Euro <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">pro Kind von der Einkommenssteuer im Ausmaß von 19% abgezogen werden.
Damit die Agentur der Einnahmen bestimmten Steuerpflichtigen die vorab ausgefüllte Steuererklärung <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">elektronisch zur Verfügung stellen kann, müssen nun auch diese Ausgaben <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">übermittelt werden.

Betrifft:
An alle betroffenen Kunden

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