020: Bescheinigung (CU) über die im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen - Termin: 16. März 2022
Bescheinigung (CU) über die im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen – Termin: 16. März 2022
Bekanntlich sind Arbeitgeber und Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet eine Bescheinigung über die im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen innerhalb 16. März auszuhändigen. Mit der sogenannten Vereinfachungsverordnung wurde zusätzlich ab dem Jahre 2015 eingeführt, dass diese Bescheinigung innerhalb 16. März des Folgejahres elektronisch an die Agentur der Einnahmen übermittelt werden muss.
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