010: INTRASTAT Meldungen - Neuerungen ab 2022
INTRASTAT Meldungen - Neuerungen ab 2022
Bekanntlich müssen die INTRA-Meldungen für aktive und/oder passive innergemeinschaftliche Umsätze vom hierzu verpflichteten Steuersubjekt direkt oder durch Beauftragung eines hierzu ermächtigten Dritten elektronisch an die Zollagentur übermittelt werden.
Betrifft:
An alle Kunden mit innergemeinschaftlichen Umsätzen