006: Telematische Übermittlung Daten dem
Telematische Übermittlung Daten dem „System der Gesundheitskarte“
(STS) – Termin 31.01.2022 für das II Semester 2021 (ab 2022 monatlich)
Bekanntlich müssen bestimmte Einrichtungen und Ärzte, die gesundheitliche und tierärztliche Leistungen erbringen, die Eckdaten der im Vorjahr gegenüber dem Steuerpflichtigen und seinen zu Lasten lebenden Familienangehörigen erbrachten Leistungen dem “System der Gesundheitskarte” (italienisch “Sistema Tessera Sanitaria” - STS) übermitteln.
Betrifft:
An alle interessierten Kunden