086: Neuwahlen: Meldung des neuen gesetzlichen Vertreters
Neuwahlen: Meldung des neuen gesetzlichen Vertreters
Aufgrund der stattgefundenen Gemeinderatswahlen, wurde auch der/die Bürgermeister/in gewählt.
Dies kann sowohl bei den einzelnen Gemeinden als auch bei über- und untergeordneten Institutionen (Bezirksgemeinschaft, Gemeindekonsortien, Sonderverwaltungen, Fraktionen, Stiftungen u.ä.) dazu führen, dass ein neuer gesetzlicher Vertreter die Körperschaft nach Außen vertritt.
In diesem Fall ist dieser auch bei den verschiedenen Ämtern zu melden.
Zudem müssen alle Steuererklärungen, die nach diesem Datum eingereicht werden, vom neuen gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden.
Betrifft:
An alle betroffenen öffentlichen Körperschaften