073: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II. Trim. 2021 - Termin: 10.09.2021 für Kontrolle und 30.09.2021 für Einzahlung
Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II. Trim. 2021 - Termin:
10.09.2021 für Kontrolle und 30.09.2021 für Einzahlung
Bekanntlich gelten für die Zahlung der Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen bestimmte Zahlungstermine.
Die Bestimmungen sehen vor, dass auf dem Portal der Agentur der Einnahmen:
• die Stempelsteuer direkt über das Bankkonto des MwSt.-Subjekts eingezogen wird
• oder auch die Zahlung über den Vordruck F24 vorgenommen wird. Der Einzahlungsschein
F24 wird von der Agentur der Einnahmen vorab ausgestellt.
Die geschuldete Stempelsteuer wird über die einzelnen elektronischen Rechnungen erfasst,
nachdem darin im eigenen Feld jeweils der Betrag der geschuldeten Stempelsteuer anzugeben
ist.
Betrifft:
An alle MwSt.-Subjekte