067: Steuerguthaben für Desinfizierung und persönliche Schutzvorrichtungen und PCR-Tests: Versand der Meldungen vom 4.10. bis zum 4.11.2021
Steuerguthaben für Desinfizierung und persönliche Schutzvorrichtungen
und PCR-Tests: Versand der Meldungen vom 4.10. bis zum 4.11.2021
Kürzlich1 hat die Agentur der Einnahmen den Vordruck der Meldung erlassen, um das neue Steuerguthaben2 für Desinfizierung der Geschäftslokale, persönliche Schutzausrüstungen und PCR-Tests (Schnelltests), beantragen zu können, gemäß den Vorgaben der sog. „Unterstützungsverordnung- bis“3, welche auch diese Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Verbreitung der Covid-19-Pandemi vorsieht.
In der Anlage finden Sie den Auftrag an unsere Kanzlei zur elektronischen Übermittlung der Meldung, den wir Sie bitten, wenn interessiert, bis spätestens 15.9.2021 mit den entsprechenden Unterlagen an uns zu senden.
Betrifft:
An alle interessierten Kunden