056: Jährlicher Handelskammerbeitrag 2021
Jährlicher Handelskammerbeitrag 2021
Von den Betrieben, die im Handelsregister oder im Verzeichnis der Wirtschafts- und <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Verwaltungsdaten der Handelskammer eingetragen sind, ist für das Jahr 2021 der <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Jahresbeitrag an die Handelskammer zu berechnen und über den Einzahlungsschein F24 <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">elektronisch einzuzahlen.
Mit einem eigenen Rundschreiben wurde der entsprechende Zahlungstermin erlassen, sowie <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">die Höhe der jährlichen Handelskammergebühr festgelegt. Auch für 2021 ist eine Reduzierung
der Jahresgebühr von 50 % im Vergleich zu 2014 vorgesehen.
Bekanntlich5 wurden durch ein Ministerialdekret6 die Handelskammerbeiträge zur Finanzierung <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">strategischer Projekte für die Wirtschaft der meisten Handelskammern ab dem Jahr 2017 <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">um 20% erhöht. Dieselbe Erhöhung wurde mit Ministerialdekret vom 12.03.2020 für die Jahre <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">2020, 2021 und 2022 verlängert, verursacht jedoch keine Mehrkosten für die Unternehmen, <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">die eine im Vergleich zu den Jahren 2016 bis 2020 unveränderte Gebühr entrichten müssen.
Für jene Kunden, für welche wir die Einkommenssteuererklärung für 2020 erstellen, berechnen <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">wir die Handelskammergebühr für 2021 und bereiten den Zahlschein F24 für die <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Einzahlung vor. Das Schreiben der Handelskammer ist daher nicht zu berücksichtigen.
Betrifft:
An alle Kunden, die in der Handelskammer eingetragen sind