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055: Rückforderung der in anderen EU-Staaten entrichteten MwSt. - Termin: 30.09.2021

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 31 May 2021
Rückforderung der in anderen EU-Staaten entrichteten MwSt. - Termin:
30.09.2021
Die in Italien ansässigen Steuersubjekte (Unternehmen, Künstler, Freiberufler, nicht gewerbliche Körperschaften im Rahmen ihrer MwSt. Tätigkeit), die in einem anderen EUStaat Mehrwertsteuer für dort erworbene oder importierte Güter oder Dienstleistungen entrichtet haben, können die ausländische MwSt. zurückfordern.
1 Voraussetzung
Voraussetzung für die Rückforderung ist allerdings, dass der Antragsteller im
Erstattungszeitraum:
• eine unternehmerische, künstlerische oder freiberufliche Tätigkeit ausgeübt hat;
• nicht ausschließlich mwst.-freie2 oder nicht der MwSt. unterworfene Geschäftsfälle
durchgeführt hat, für welche keine MwSt.-Absetzbarkeit besteht;
• nicht das MwSt.-Pauschalsystem für Landwirte angewandt hat.

Betrifft:
An alle Unternehmen, Freiberufler und Körperschaften mit gewerblicher Tätigkeit

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