050: Jahreserklärung Wertschöpfungssteuer IRAP für das Jahr 2020 - Termin: 20. Mai 2021
Jahreserklärung Wertschöpfungssteuer IRAP für das Jahr 2020 – Termin: 20. Mai 2021
Bekanntlich ist von allen öffentlichen Körperschaften, welche im vorhergegangenen Jahr Vergütungen ausbezahlt haben, deren Empfänger nicht selbst der Wertschöpfungssteuer IRAP unterworfen sind, wie z.B. Löhne, Gehälter, Vergütungen an Verwalter, Vergütungen für gelegentlich freiberufliche Tätigkeiten, Vergütungen aus der Übernahme von Verpflichtungen zum Handeln, Unterlassen, Dulden (z.B. Schülerlotsen)1 Vergütungen an freie Mitarbeit (dauernde und koordinierte Mitarbeit2), die Jahreserklärung der Wertschöpfungssteuer IRAP abzufassen und einzubringen.
Die Zahlung einer eventuellen geschuldeten Restzahlung ist in der Regel innerhalb Mittwoch 30. Juni 2021 vorzunehmen.
Betrifft:
An alle betreuten öffentlichen Körperschaften