048: Inps Beiträge und Beteiligungen - Termin 14.05.2021
Inps Beiträge und Beteiligungen – Termin 14.05.2021
Bekanntlich müssen alle natürlichen Personen, die in der Rentenversicherung der Inps <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">eingetragen sind, und bei einer Personengesellschaft (OHG, KG) oder einer Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (GmbH) beteiligt sind, auch den entsprechenden Gewinnanteil dieser <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Gesellschaft zur Berechnung der eigenen Inps Beiträge mit berücksichtigen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Gesellschafter in der betreffenden Gesellschaft auch tatsächlich <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">mitarbeitet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn in der beteiligten <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Gesellschaft nicht mitgearbeitet wird.
Betroffen sind davon alle Inps Versicherten wie Handwerker, Kaufleute, Vertreter und mitarbeitende <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Gesellschafter, die zusätzlich an einer anderen Gesellschaft beteiligt sind.
Für die Kunden, für welche unsere Kanzlei die Steuererklärung Einkommen-redditi-PF erstellen <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">und die auch an anderen Personengesellschaften beteiligt sind, für welche wir nicht die <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Steuererklärung erstellen, erhalten wir die zur Berechnung der Rentenbeiträge erforderlichen <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Daten durch die Mitteilung der Beteiligung an dieser Personengesellschaft, die im Abschnitt <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">RH der Steuererklärung angeführt werden muss.
Betrifft:
An alle Selbständigen mit Inps Versicherung