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042: Freiwillige Aufwertung von Grundstücken - Termin 30.06.2021

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 21 Apr 2021

Freiwillige Aufwertung von Grundstücken - Termin 30.06.2021

Mit dem Finanzgesetz wurde erneut die Möglichkeit vorgesehen, eine freiwillige Aufwertung der Grundstücke und Beteiligungen, durch die Entrichtung einer Ersatzsteuer, durchzuführen. Somit wird bei einem zukünftigen Verkauf des Grundstücks nur mehr die eventuelle Differenz (Mehrerlös) zwischen Verkaufspreis und aufgewerteten Wert besteuert.

Betrifft:
An alle betroffenen Kunden


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