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033: Einkommenssteuer Irpef - Zweckbestimmung 5‰ für 2021 - Termin 12.4.2021 für neue Begünstigte

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 23 Mar 2021
Einkommenssteuer Irpef - Zweckbestimmung 5‰ für 2021 - Termin
12.4.2021 für neue Begünstigte
Auch im Jahr 2021 besteht für natürliche Personen wieder die Möglichkeit, 5 Promille ihrer für das Jahr 2020 geschuldeten Einkommenssteuer bestimmten sozialen Zwecken zukommen zu lassen.
Kürzlich1 wurde die permanente Liste 2021 der für die Zuteilung der 5-Promille-Zuwendungen eingetragenen Subjekte für das Volontariat2 und für Amateursportvereine3 von der Agentur der Einnahmen bzw. vom CONI auf ihren institutionellen Websites veröffentlicht.
Diese Listen enthalten die Subjekte, welche bereits in den Vorjahren ordnungsgemäß einen Antrag eingereicht hatten und bis heute in den Listen aufscheinen. Alle Subjekte, die auf der Liste aufscheinen, brauchen keinen neuen Antrag und keine Ersatzerklärung einreichen wenn keine Änderungen der Voraussetzungen hierfür zu melden sind.
Nur neu gegründete Subjekte oder solche, die nicht in der permanenten Liste enthalten sind, müssen den Antrag für Eintragung in die Listen zwecks IRPEF-Zuteilung 5‰ für 2021 stellen, wenn sie diese Begünstigung in Anspruch nehmen wollen. Der Antrag zur Eintragung in die
Listen muss für 2021 bis zum 12.4.2021 eingereicht werden und zwar:

Betrifft:
An alle betroffenen Körperschaften/Vereine und Gemeinden

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