031: Mitteilung EAS - Mitteilung von eventuellen Änderungen: 31. März 2021
Mitteilung EAS - Mitteilung von eventuellen Änderungen: 31. März 2021
Nicht gewerbliche Vereine und Verbände müssen, mit wenigen Ausnahmen, dem Steueramt <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">bestimmte Daten mitteilen, damit dieses die Voraussetzungen für die vorgesehenen Steuererleichterungen
prüfen und einen eventuellen Missbrauch der beanspruchten Steuererleichterungen <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">ahnden kann.
Innerhalb 31. März 2021 müssen jene nicht gewerblichen Vereine und Verbände, deren Tätigkeit <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">sich seit dem Datum der Abgabe der letzten EAS - Meldung verändert hat, die zu <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">einer Änderung der zuvor kommunizierten Daten geführt hat, eine neue EAS - Meldung
vorbereiten und elektronisch an die Agentur der Einnahmen übermitteln. Nicht gemeldet werden <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">müssen jene Änderungen, die wir unter Punkt 1.3 dieses Rundschreibens anführen.
Betrifft:
An alle betroffenen Vereine und Verbände