024: Steuerbonus für Werbung 2021 - vom 01.03.2021 bis zum 31.03.2021 Versand der Vormerkung der geplanten Werbeinvestitionen
Steuerbonus für Werbung 2021 - vom 01.03.2021 bis zum 31.03.2021 Versand der Vormerkung der geplanten Werbeinvestitionen
Bekanntlich sind die besonderen Bestimmungen, die für den Werbebonus im Jahr 2020 galten, durch das Haushaltsgesetz 2021 auch für die Jahre 2021 und 2022 verlängert worden.
Die Steuergutschrift beträgt also 50 % der Aufwendungen für Werbeinserate in Tageszeitungen und Zeitschriften, einschließlich online (d. h. in digitalem Format). Im Gegensatz zu den im Jahr 2020 geltenden Regeln wird jedoch der Bonus für die Jahre 2021 und 2022 nicht für Werbeinvestitionen bei Fernseh- und/oder Radiosendern anerkannt.
Betrifft:
An alle interessierten Kunden