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017: Steuerabsetzbeträge - Neuerungen betreffend die Steuererklärung/2021 für 2020

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 05 Feb 2021

Steuerabsetzbeträge - Neuerungen betreffend die Steuererklärung/2021 für 2020
Mit Finanzgesetz 2020 wurde eingeführt, dass ab 01.01.2020 die absetzbaren Ausgaben in Höhe von 19% - bis auf sehr wenige Ausnahmen - mit rückverfolgbaren Zahlungsmitteln2 zu bezahlen sind, wenn sie als Steuerabsetzbeträge in der Steuererklärung geltend gemacht werden sollen, und zwar mit:

  • Bank- oder Postüberweisung;

  • weitere "rückverfolgbare" Systeme außer Bargeld - z.B. Debitkarten, Kreditkarten und aufladbare Karten, Bankschecks und Zirkularschecks.



Betrifft:
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