017: Steuerabsetzbeträge - Neuerungen betreffend die Steuererklärung/2021 für 2020
Steuerabsetzbeträge - Neuerungen betreffend die Steuererklärung/2021 für 2020
Mit Finanzgesetz 2020 wurde eingeführt, dass ab 01.01.2020 die absetzbaren Ausgaben in Höhe von 19% - bis auf sehr wenige Ausnahmen - mit rückverfolgbaren Zahlungsmitteln2 zu bezahlen sind, wenn sie als Steuerabsetzbeträge in der Steuererklärung geltend gemacht werden sollen, und zwar mit:
Bank- oder Postüberweisung;
weitere "rückverfolgbare" Systeme außer Bargeld - z.B. Debitkarten, Kreditkarten und aufladbare Karten, Bankschecks und Zirkularschecks.
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