Sprache auswählen

115: Steuerbonus für Investitionen und Hinweis auf Rechnung: Korrektur der Rechnung

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 22 Oct 2020

Steuerbonus für Investitionen und Hinweis auf Rechnung: Korrektur der Rechnung
Bekanntlich wurde ab 1.1.2020 ein neuer Steuerbonus für die neuen Investitionsgüter und Güter gemäß „Industrie 4.0“ eingeführt, welche die Steuerbegünstigung der Sonder- und Hyperabschreibung ersetzt. Die neue Steuergutschrift betrifft die ab dem 1. Januar 2020 getätigten Erwerbe. Voraussetzung ist, dass hierfür angemessene Unterlagen aufbewahrt werden. Damit wird nachgewiesen, dass die neuen Investitionen effektiv getragen wurden und die Begünstigung korrekt ermittelt wurde. Anderenfalls kann die Begünstigung aberkannt werden.


Betrifft:
An alle unsere Kunden mit Mwst.-Nummer


CreativeCommons Lizenz BY-SA 2.5 Italy