111: Steuerguthaben für Kommissionen für elektronische Zahlungen
Steuerguthaben für Kommissionen für elektronische Zahlungen
Um die Verwendung elektronischer Zahlungsinstrumente zu fördern, hat der Gesetzgeber hierfür eine Steuergutschrift vorgesehen. Sie gilt zugunsten von Unternehmern und Freiberuflern für die angelastete Kommissionen für Transaktionen, welche bargeldlos getätigt wurden
Betrifft: An alle interessierten Unternehmen und Freiberufler