110: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen III/2020 - Termin: 20.10.2020
Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen III/2020 - Termin: 20.10.2020
Bekanntlich gelten für die Zahlung der Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">bestimmte Zahlungstermine.
Die Bestimmungen sehen vor, dass auf dem Portal der Agentur der Einnahmen:
• die Stempelsteuer direkt über das Bankkonto des MwSt.-Subjekts eingezogen wird
• oder auch die Zahlung über den Vordruck F24 vorgenommen wird. Der
Einzahlungsschein F24 wird von der Agentur der Einnahmen vorab ausgestellt.
Die geschuldete Stempelsteuer wird über die einzelnen elektronischen Rechnungen erfasst, <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">nachdem darin im eigenen Feld jeweils der Betrag der geschuldeten Stempelsteuer anzugeben <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">ist.
Betrifft:
An alle MwSt.-Subjekte