108: Aufwertung der Unternehmensgüter: neue Möglichkeiten
Aufwertung der Unternehmensgüter: neue Möglichkeiten
Bekanntlich ist die im Finanzgesetz 20202 für Unternehmer vorgesehene Möglichkeit einer <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Aufwertung der Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerte und Finanzanlagen abgelaufen.
Dennoch hat der Gesetzgeber in den vergangenen Monaten aufgrund der Covid-19-Pandemie <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">folgende weitere Aufwertungsmöglichkeiten der Unternehmensgüter und Beteiligungen
vorgesehen:
Betrifft:
An alle Unternehmen