104: Steuerbonus für Werbung 2020 - bis zum 30.09.2020
Steuerbonus für Werbung 2020 - bis zum 30.09.2020
Bekanntlich ist mit der Begleitverordnung zum Nachtragshaushalt 2017 ab 2018 eine besondere Förderung für Werbeinvestitionen in Zeitungen und Zeitschriften (auch in digitaler Form) sowie Werbemaßnahmen in Radio- und Fernsehstationen vorgesehen worden. Der Steuerbonus gilt für Unternehmen, Freiberufler und nicht gewerblichen Körperschaften.
Betrifft: An alle unseren interessierten Kunden