103: Rentenversicherung: Erklärung der Einkommen Enpam - Aufschub auf 30.09.2020 für alle Steuerpflichtigen
Rentenversicherung: Erklärung der Einkommen Enpam – Aufschub auf
30.09.2020 für alle Steuerpflichtigen
Bekanntlich müssen alle in der eigenen Rentenversicherungskasse Enpam eingetragenen Ärzte das Einkommen aus ihrer freiberuflichen Tätigkeit der eigenen Rentenkasse melden. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie wird allen Steuerpflichtigen ein Aufschub auf dem 30.09.2020 für die Abgabe der Erklärung gewährt.
Betrifft:
An alle Ärzte