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101: Urbanistische Zonen - Einstufung für steuerliche Zwecke

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 14 Sep 2020

Urbanistische Zonen - Einstufung für steuerliche Zwecke

Die öffentliche Körperschaften, welche die Enteignungsentschädigungen auszahlen, sind <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">verpflichtet auf bestimmte Entschädigungen einen Steuerabzug von 20% vorzunehmen. Diese <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Verpflichtung besteht aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Eine dieser <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Voraussetzungen ist eine bestimmte Urbanistische Zone.

Betrifft:
An alle betreuten Gemeinden

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