100: Überprüfung der zertifizierten E-Mail-Adresse (PEC)): Termin 1. Oktober 2020
Überprüfung der zertifizierten E-Mail-Adresse (PEC)): Termin 1. Oktober 2020
1 Allgemeines
Wie mitgeteilt müssen alle im Firmenregister eingetragenen Unternehmen über eine zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) verfügen und diese bereits im Rahmen des Antrags um Eintragung des Betriebes ins Handelsregister verpflichtend angeben. Weiters müssen auch alle in einer Berufskammer eingetragenen Freiberufler eine zertifizierte E-Mail-Adresse eröffnen. Freiberufler; die in den staatlichen Berufsverzeichnissen eingetragen sind, sind auch verpflichtet, ihre PEC-Adresse an die eigene Berufskammer zu übermitteln.
Betrifft:
An alle Kunden