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096: Steuerbegünstigungen für Gemeinderatswahlen 2020

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 09 Sep 2020

Steuerbegünstigungen für Gemeinderatswahlen 2020

Die Ausgaben für Wahlwerbung und Wahlveranstaltungen können mit dem begünstigten <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Mehrwertsteuer Satz von 4% erworben werden. Für die Anwendung der Begünstigung gelten <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">eine Reihe von Voraussetzungen die restriktiv ausgelegt werden müssen.
Am Sonntag 20.09.2020 und Montag 21.09.2020 finden die Gemeinderatswahlen in den <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">meisten Gemeinden Südtirols statt.
Im folgenden fassen wir die entsprechenden Bestimmungen zusammen.

Betrifft:
An alle betroffenen Kunden

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