096: Steuerbegünstigungen für Gemeinderatswahlen 2020
Steuerbegünstigungen für Gemeinderatswahlen 2020
Die Ausgaben für Wahlwerbung und Wahlveranstaltungen können mit dem begünstigten <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Mehrwertsteuer Satz von 4% erworben werden. Für die Anwendung der Begünstigung gelten <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">eine Reihe von Voraussetzungen die restriktiv ausgelegt werden müssen.
Am Sonntag 20.09.2020 und Montag 21.09.2020 finden die Gemeinderatswahlen in den <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">meisten Gemeinden Südtirols statt.
Im folgenden fassen wir die entsprechenden Bestimmungen zusammen.
Betrifft:
An alle betroffenen Kunden