086: Meldung der Auslandsumsätze (esterometro): elektronische Übermittlung innerhalb 31.07.2020
Meldung der Auslandsumsätze (esterometro): elektronische Übermittlung innerhalb 31.07.2020
Bekanntlich sind ab dem Steuerjahr 2019 passive MwSt.-Subjekte (Unternehmen und Freiberufler), die in Italien ansässig sind, mit wenigen Ausnahmen, verpflichtet, die Daten zu Warenlieferungen und Dienstleistungen mit Nichtansässigen elektronisch an die Agentur der Einnahmen zu übermitteln.
Betrifft:
An alle unsere Kunden mit MwSt.-Nummer