075: Verwendung von Bargeld durch ausländische Touristen: Meldung für das Jahr 2019 innerhalb 30.06.2020
Verwendung von Bargeld durch ausländische Touristen: Meldung für das Jahr 2019 innerhalb 30.06.2020
Bekanntlich, wurde für die Verwendung von Bargeld durch Touristen mit Wohnsitz im EUAusland und in Drittländern für Ankäufe von Waren und Dienstleistungen bei Einzelhändlern, im Gastgewerbe und bei Reiseagenturen die Bargeldschwelle ab 1.1.2019 auf Euro 14.999,99 erhöht. Diese Schwelle gilt aufgrund nachfolgender Ausnahmeregelung.
Betrifft:
An alle Einzelhändler, Restaurants, Hotels, Reisebüros