067: Elektronische Rechnung - neuer Datensatz: Aufschub auf den 31.10.2020 bzw. auf den 1.1.2021
Elektronische Rechnung - neuer Datensatz: Aufschub auf den 31.10.2020
bzw. auf den 1.1.2021
Wie bekannt, haben wir mit unserem Rundschreiben 61/2020 ausführlich darüber berichtet, dass die Agentur der Einnahmen einen neuen Datensatz (Version 1.6) für die elektronischen Rechnungen und Gutschriften, die über das SDI übermittelt werden, erlassen hatte. Genannte Neuerungen sollten ab dem 4.5.2020 bis zum 30.9.2020 freiwillig verwendet werden, und ab
1.10.2020 verpflichtend in Kraft treten. Diese beiden Fristen wurden nun angesichts der aktuellen Notsituation COVID-19 aufgeschoben.
Betrifft:
An alle Kunden die selbst fakturieren