066: Jahreserklärung der Steuervertreter (Vordr. 770/2020 für das Jahr 2019)
Jahreserklärung der Steuervertreter (Vordr. 770/2020 für das Jahr 2019)
Bekanntlich ist grundsätzlich von allen Unternehmen, Gesellschaften und Körperschaften und <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">damit von jedem Steuervertreter, welche im vorhergegangenen Jahr Beträge ausbezahlt hat, <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">die der Quellensteuer unterworfen worden sind, wie z.B. Löhne, Gehälter, Abfertigungen und
Vorschüsse darauf, Vergütungen an Freiberufler, Vergütungen für freie Mitarbeit (dauernde <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">und koordinierte Mitarbeit), Provisionen (an Vertreter und Vermittler), Dividenden, Zinsen <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">und andere Kapitalerträge, von privaten und öffentlichen Körperschaften ausgezahlte Beiträge <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">usw., die Jahreserklärung der Steuervertreter (Vordruck 770) abzufassen und einzubringen.
Betrifft:
An alle betreuten Kunden mit Angestellten und Freiberuflern