060: Jahreserklärung Wertschöpfungssteuer IRAP für das Jahr 2019 - Termin: 15. Mai 2020
Jahreserklärung Wertschöpfungssteuer IRAP für das Jahr 2019 – Termin: 15. Mai 2020
Bekanntlich ist von allen öffentlichen Körperschaften, welche im vorhergegangenen Jahr Vergütungen ausbezahlt haben, deren Empfänger nicht selbst der Wertschöpfungssteuer IRAP unterworfen sind, wie z.B. Löhne, Gehälter, Vergütungen an Verwalter, Vergütungen für
gelegentlich freiberufliche Tätigkeiten, Vergütungen aus der Übernahme von Verpflichtungen zum Handeln, Unterlassen, Dulden (z.B. Schülerlotsen)1 Vergütungen an freie Mitarbeit (dauernde und koordinierte Mitarbeit2), die Jahreserklärung der Wertschöpfungssteuer IRAP abzufassen und einzubringen.
Betrifft:
An alle betreuten öffentlichen Körperschaften