048: Meldung der Auslandsumsätze (esterometro): elektronische Übermittlung innerhalb 30.04.2020 bzw. 30.6.2020
Meldung der Auslandsumsätze (esterometro): elektronische Übermittlung
innerhalb 30.04.2020 bzw. 30.6.2020
Bekanntlich sind ab dem Steuerjahr 2019 passive MwSt.-Subjekte (Unternehmen und Freiberufler), die in Italien ansässig sind, mit wenigen Ausnahmen, verpflichtet, die Daten zu Warenlieferungen und Dienstleistungen mit Nichtansässigen elektronisch an die Agentur der
Einnahmen zu übermitteln. Die elektronische Übermittlung der Auslandsumsätze hat ab dem 1.1.2020 quartalsweise zu erfolgen. Die nächste Frist für Januar, Februar und März ist daher der 30.4.2020. Die genannte ordentliche Frist kann aufgrund der Notsituation CoVid-19 wahlweise
auf den 30.6.2020 verschobenen werden.
Betrifft:
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