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039: Mehrwersteuer: Aus-, Fort- und Weiterbildungen

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 01 Apr 2020

Mehrwersteuer: Aus-, Fort- und Weiterbildungen

Aus- Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Mehrwertsteuer befreit.
Dabei sind zwei Begünstigungen zu unterscheiden:
1. die beruflichen Schulungen, Fortbildungen, Requalifizierungen und Umschulungen <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">die von Körperschaften erbracht werden die ihrerseits von den zuständigen öffentlichen <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Ämter für diese Zweck anerkannt sind;
2. die Durchführung von Schulungen, Fortbildungen, Requalifizierungen und Umschulungen <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">des Personals, die von von öffentlichen Einrichtungen bezahlt wird.

Betrifft:
An alle betroffenen Köperschaften

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