030: Steuerbonus für Werbung 2020 - vom 01.03.2020 bis zum 31.03.2020 Versand der Vormerkung der geplanten Werbeinvestitionen
Steuerbonus für Werbung 2020 - vom 01.03.2020 bis zum 31.03.2020 Versand der Vormerkung der geplanten Werbeinvestitionen
Bekanntlich ist mit der Begleitverordnung zum Nachtragshaushalt 2017 ab 2018 eine besondere Förderung für Werbeinvestitionen in Zeitungen und Zeitschriften (auch in digitaler Form) sowie Werbemaßnahmen in lokalen Radio- und Fernsehstationen vorgesehen worden. Der Steuerbonus gilt für Unternehmen, Freiberufler und nicht gewerblichen Körperschaften und steht nur dann zu, wenn die Werbeinvestitionen im gleichen Zeitraum des Vorjahres zunahmen (Anwendung der sogenannten Zuwachsmethode)
Betrifft:
An alle interessierten Kunden