026: Steuerbonus für Investitionen: Hinweis auf Rechnung
Steuerbonus für Investitionen: Hinweis auf Rechnung
Wie mitgeteilt wurde ab 1.1.2020 ein neuer Steuerbonus für Investitionsgüter eingeführt der die Steuerbegünstigung der Sonder- und Hyperabschreibung ersetzt.
Die neue Steuergutschrift betrifft die ab dem 1. Januar 2020 getätigten Erwerbe. Voraussetzung ist, dass hierfür angemessene Unterlagen aufbewahrt werden. Damit wird nachgewiesen, dass die neuen Investitionen effektiv getragen wurde und die Begünstigung korrekt ermittelt wurde. Anderenfalls kann die Begünstigung aberkannt werden. An alle unsere Kunden mit Mwst.-Nummer