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022: Meldung der Auslandsumsätze (esterometro): elektronische Übermittlung innerhalb 30.04.2020

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 10 Feb 2020
Meldung der Auslandsumsätze (esterometro): elektronische Übermittlung innerhalb 30.04.2020
Bekanntlich sind ab dem Steuerjahr 2019 passive MwSt.-Subjekte (Unternehmen und Freiberufler), die in Italien ansässig sind, mit wenigen Ausnahmen, verpflichtet, die Daten zu Warenlieferungen und Dienstleistungen mit Nichtansässigen elektronisch an die Agentur der Einnahmen zu übermitteln.

Betrifft:
An alle unsere Kunden mit MwSt.-Nummer


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