003: Neuerungen ab 1.1.2020 für innergemeinschaftliche Lieferungen: Eintragung im MIAS (VIES)-Verzeichnis und INTRASTAT-Meldung werden zu objektiven Voraussetzungen
Neuerungen ab 1.1.2020 für innergemeinschaftliche Lieferungen: Eintragung im MIAS (VIES)-Verzeichnis und INTRASTAT-Meldung werden zu objektiven Voraussetzungen
Bekanntlich, wurden ab 1. Januar 2020 durch eine neue EU-Richtlinie neue Vorschriften für innergemeinschaftliche Lieferungen eingeführt. Zu den eingeführten Neuerungen gehören auch strengere Bedingungen, damit ein Umsatz als innergemeinschaftliche Lieferung gelten kann und die Regelung der Nichtbesteuerung der Mehrwertsteuer im Ursprungsmitgliedstaat in Anspruch genommen werden kann.
Betrifft:
An alle Kunden mit innergemeinschaftlichen Erwerben und Lieferungen