103: Veränderung des gesetzlichen Zinsfußes
Veränderung des gesetzlichen Zinsfußes
Mit 01.01.2020 beträgt der gesetzliche Zinsfuß 0,05%. Diese Verminderung des gesetzlichen Zinssatzes von 0,8% auf 0,05 % erfolgt aufgrund einer Ermächtigung, jährlich den Zinsfuß an die veränderte Inflation und die durchschnittliche Bruttoverzinsung der Staatspapiere mit einer Laufzeit von zwölf Monaten anzupassen.
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