080: Zahlung der IRAP durch die öffentliche Verwaltung und die öffentlichen Körperschaften durch F24
Zahlung der IRAP durch die öffentliche Verwaltung und die öffentlichen
Körperschaften durch F24
Mit diesem Rundschreiben informieren wir, dass die sogenannte "Wachstumsverodnung" vorgesehen hat, dass die Zahlung der IRAP durch die öffentliche Verwaltung und die öffentlichen Körperschaften nun nicht mehr durch Posterlagschein, sondern mittels dem Vordruck F24 zu erfolgen hat, sofern der Vordruck “F24 Enti pubblici” nicht verwendet werden kann.
Betrifft:
An alle Gemeinden und öffentlichen Körperschaften