077: Automatische Verzugszinsen ab 01.07.2019
Automatische Verzugszinsen ab 01.07.2019
Mit einer Mitteilung hat das Finanzministerium die Höhe für die automatischen Verzugszinsen festgesetzt. Mit vorliegendem Rundschreiben fassen wir die Grundregeln der automatischen Verzugszinsen, sowie dessen praktische Anwendung und steuerlichen Folgen zusammen. Vorliegendes Rundschreiben ersetzt somit unser vorhergehendes. Wir weisen darauf hin, dass die hier behandelten Verzugszinsen nicht mit den gesetzlichen Zinsen zu verwechseln sind.
Betrifft:
An alle betroffenen Kunden