062: Transparenzpflicht von öffentlichen Beiträgen - neuer Termin 30.06.
Transparenzpflicht von öffentlichen Beiträgen - neuer Termin 30.06.
1 Einführung
Mit 2019 treten Neuerungen in Kraft, erhaltene öffentliche Beiträge, Subventionen, Beihilfen <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">und sonstige Zuwendungen von öffentlichen Körperschaften über 10.000 Euro zu veröffentlichen.
<span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Es betrifft die von öffentlichen Körperschaften ab dem 01.01.2018 erhaltenen
Zuwendungen, welche jährlich innerhalb des 30.06. des Folgejahres zu veröffentlichen sind,
wobei das effektive Inkasso der Zuwendung vom 01.01. - 31.12. des jeweiligen Jahres ausschlaggebend <span style="font-family: "times new roman"; font-size: medium;">ist.
Betrifft:
An alle öffentliche Körperschaften, Vereine und Unternehmen.